Im Zweifel für das Kind
…so lautet immer die Prämisse meiner Arbeit.
So schwierig familiengerichtliche Verfahren für die einzelnen Familienmitglieder oft sind, ist es mir eine wahre Freude, Kinder vor Gericht zu vertreten. Als Verfahrensbeiständin ist es meine Aufgabe, den Kindeswillen zu ermitteln und für das Kindeswohl einzustehen. Ich helfe auch gern dabei, gangbare Lösungen und Einigungen zu finden, selbst bei hochstrittigen Eltern. Manchmal hilft der Blick von außen, damit sich Familien nach einer Trennung mit der neuen Situation besser zurechtfinden können.
Nicht immer ist der Familiengedanke jedoch angebracht. Ist häusliche Gewalt im Spiel – dazu zählt auch anhaltende psychische Gewalt – kommt das Kind und dessen Schutz an erste Stelle. Ob ein Kind bei Mutter oder Vater, bei Pflegeeltern oder in einer Wohngruppe besser aufgehoben ist, ist sehr individuell. Ich unterstütze grundsätzlich die Erwachsenen im Umfeld eines Kindes – ob aus dem privaten Umfeld oder Fachkräfte – die dessen Rechte und Selbstwirksamkeit konsequent achten und schützen.
In Umgangsverfahren ist es für mich selbstverständlich, dass Kinder nicht gegen ihren authentischen, gefestigten Willen in Umgänge gezwungen werden – so wie es das Gesetz auch klar vorgibt. Umgang sollte immer dem Kindeswohl dienen.
Dasselbe gilt für begleitete Umgänge. Auch diese unterstütze ich nur, wenn sie dem Kindeswohl nicht widersprechen. Gerade bei einer gewaltvollen Vorgeschichte mit einem Elternteil bringt auch die Anwesenheit einer dritten Person nichts, damit sich ein Kind sicher fühlen kann. Hier lässt die Studienlage aus Jahrzehnten der Traumaforschung keinen Interpretationsspielraum. Dies gilt insbesondere auch im Kontext Pflegefamilie, auch hier sollten Umgänge mit den Herkunftseltern nur dann stattfinden, wenn sie dem Kindeswohl dienen.
Ich bin als Verfahrensbeistand und Berufsvormund bestellbar in der Region Rhein-Ahr und Bonn-Rhein-Sieg, für die Familiengerichte Siegburg, Bonn, Köln, Rheinbach, Königswinter, Brühl, Bad-Neuenahr und Sinzig. Grundsätzlich werde ich von den Richtern und Richterinnen direkt bestellt, jedoch können auch Rechtsanwälte, das Jugendamt oder die Eltern selbst einen Verfahrensbeistand oder Berufsvormund vorschlagen.
Meine Weiterbildung zur Verfahrensbeiständin habe ich beim paritätischen Bildungswerk in Frankfurt unter der Leitung der renommierten Kinderrechts-Experten Prof. Dr. Ludwig Salgo und Corina Weber absolviert. Eine kontinuierliche Weiterbildung in den Bereichen Kindschaftsrecht, Entwicklungspsychologie, Traumatologie sowie Frühpädagogik und Bindungsentwicklung ist selbstverständlich.

